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Kunde wirbt Kunde

Sie waren oder sind gerade ein/eine Teilnehmer/-in eines Springer Campus-Zertifikatskurses und kennen jemanden, der oder die auch an einem Zertifikatskurs von Springer Campus interessiert ist?

© Fotolia 55369521

Wir freuen uns selbstverständlich sehr, wenn Sie unsere Zertifikatskurse weiterempfehlen. Für jede erfolgreiche Vermittlung eines/einer Teilnehmer(s)/-in bedanken wir uns gerne bei Ihnen mit einer Geldprämie in Höhe von € 50,-!

Und so funktioniert die Aktion „Kunde wirbt Kunde“:

Für Werber gilt: Nur zugelassene Teilnehmer eines Zertifikatskurses, der von Springer Campus angeboten wird oder ehemalige Teilnehmer, die an einem Zertifikatskurs von Springer Campus teilgenommen haben, können an der Aktion „Kunde wirbt Kunde“ teilnehmen. „Werber“ und neuer Kunde dürfen nicht identisch sein. Nur bei der erfolgreichen Werbung eines Neukunden wird die Prämie an den Werber vergeben.

Als Neukunde gilt, wer bisher noch nicht an einem unserer Zertifikatskurse teilgenommen hat. Minderjährige sind von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen.

Es obliegt dem Werber, den Neukunden dazu anzuhalten, dass dieser bei seiner Anmeldung zu einem Zertifikatskurs den Vor- und Nachnamen des „Werbers“ und dessen aktuelle E-Mail-Adresse in das Anmeldeformular einträgt. Es ist nur ein „Werber“ pro Neukunde möglich, daher wird pro geworbenen Neukunden auch nur eine Prämie vergeben. Nach Vertragsabschluss (Anmeldung des Neukunden) eingereichte Werbenachweise können leider nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich und erforderlich für den Anspruch auf die Prämie ist die Nennung des vollständigen Namens des Werbers samt dessen E-Mailadresse in der Anmeldung des geworbenen Neukunden. Für die Nennung eines falschen Namens oder einer falschen E-Mail-Adresse in der Anmeldung haftet nicht Springer.

Der „Werber“ erhält die Geldprämie, wenn der Neukunde eine definitive Anmeldebestätigung von Springer Campus erhalten hat und der Neukunde die Teilnahmegebühr für den Kurs beglichen hat.

Der Verlag behält sich das Recht vor, die Aktion – nach vorheriger Ankündigung – jederzeit aufgrund berechtigter Interessen (z.B. Missbrauch oder Manipulation der Aktion) zu beenden. Ein bis zur Beendigung wirksam entstandener Anspruch auf  die Geldprämie bleibt von der Beendigung unberührt, sofern er nicht durch Verstoß gegen diese Bedingungen erworben wurde.