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Kunde wirbt Kunde

Sie waren oder sind gerade ein/eine TeilnehmerIn des Fernstudiums und kennen jemanden, der auch am Fernstudium interessiert ist?

© Fotolia 55369521

Wir freuen uns selbstverständlich sehr, wenn Sie unser Fernstudium weiterempfehlen. Für jede erfolgreiche Vermittlung eines/einer Teilnehmer(s)/-in bedanken wir uns gerne bei Ihnen mit einer Geldprämie in Höhe von € 250,- !!

Und so funktioniert die Aktion „Kunde wirbt Kunde“:

Für Werber gilt: Nur zugelassene Teilnehmer der Fernstudiengänge "Biotechnologie", „Biologie für Laboranten/-innen und Technische Assistenten“ oder „Chemie für Laboranten/-innen und Technische Assistenten“ oder ehemalige Teilnehmer, die an einem der drei vorgenannten Fernstudiengänge mindestens 8 Wochen teilgenommen haben, können an der Aktion „Kunde wirbt Kunde“ teilnehmen. „Werber“ und neuer Kunde dürfen nicht identisch sein. Nur bei der erfolgreichen Werbung eines Neukunden wird die Prämie an den Werber vergeben.

Als Neukunde gilt, wer bisher noch nicht an einem unserer Fernstudiengänge "Biotechnologie", „Biologie für Laboranten/-innen und Technische Assistenten“ oder „Chemie für Laboranten/-innen und Technische Assistenten“ teilgenommen hat. Minderjährige sind von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen.

Es obliegt dem Werber, den Neukunden dazu anzuhalten, dass dieser bei seiner Anmeldung zu einem der vorgenannten Studiengänge den Vor- und Nachnamen des „Werbers“ und dessen aktuelle E-Mailadresse in das Anmeldeformular einträgt. Es ist nur ein „Werber“ pro Neukunde möglich, daher wird pro geworbenen Neukunden auch nur eine Prämie vergeben. Nach dem ersten Besuch eines (Probe-)Tutoriums durch den Neukunden und/oder nach Vertragsabschluss (Anmeldung des Neukunden) eingereichte Werbenachweise können leider nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich und erforderlich für den Anspruch auf die Prämie ist die Nennung des vollständigen Namens des Werbers samt dessen E-Mailadresse in der Anmeldung des geworbenen Neukunden. Für die Nennung eines falschen Namens oder einer falschen E-Mail-Adresse in der Anmeldung haftet nicht Springer.

Der „Werber“ erhält die Geldprämie, wenn der Neukunde nach dem Start der eigenen Studiengruppe mindestens 8 Wochen an einem der vorgenannten Fernstudiengänge durchgängig teilgenommen hat. Die Geldprämie wird daher erst nach Ablauf dieser 8 Wochen vergeben. 

Die „Kunde wirbt Kunde“-Aktion startet am 8.4.2016 und ist zunächst bis zum 31.12.2020 befristet. Ein Anspruch auf die Geldprämie entsteht nicht, wenn die ordnungsgemäße Anmeldung samt Namen des Werbers nach dem 31.12.2020 eingeht. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Aktion – nach vorheriger Ankündigung – jederzeit aufgrund berechtigter Interessen (z.B. Missbrauch oder Manipulation der Aktion) zu beenden. Ein bis zur Beendigung wirksam entstandener Anspruch auf  die Geldprämie bleibt von der Beendigung unberührt, sofern er nicht durch Verstoß gegen diese Bedingungen erworben wurde.