Pflegeberufegesetz: Erstmals Entscheidungsautonomie für die Pflege
Recht, Management, Bildung, Praxis, Personal: Kongress Pflege 2019 von Springer Pflege am 25. und 26. Januar 2019 in Berlin | Vorbehaltene Tätigkeiten sichern Interprofessionalität | Bundesfamilienministerin und Bundesarbeitsminister eröffnen den Kongress
Berlin, 27. November 2018
Mehr Autonomie für die Pflege, weniger Arztzentrierung im deutschen Gesundheitswesen – mit dem Pflegeberufegesetz ist ein weiterer Schritt in diese Richtung getan. Denn in dem Gesetz wurde nicht nur die generalistische Ausbildung beschlossen, sondern auch Tätigkeiten festgeschrieben, die ausschließlich der Pflege vorbehalten sind. „Damit werden der ärztlichen Berufsausübung Grenzen gesetzt und für die Pflege ein Handlungsspielraum geschaffen, wo sie eigenständig entscheiden kann und muss – auch mal gegen eine ärztliche Auffassung“, erklärt Prof. Frank Weidner, Direktor des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (DIP) e.V.
Auf dem Kongress Pflege 2019, der am 25. und 26. Januar in Berlin stattfindet, wird der Pflegewissenschaftler über die Konsequenzen dieser neuen Regelung für Pflegepraxis und Haftungsrecht berichten. Eröffnet wird der Kongress, der wie jedes Jahr von Springer Pflege veranstaltet wird, gemeinsam von der Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Den Pflegebedarf feststellen, den Pflegeprozess gestalten und steuern, die Qualität der Pflege evaluieren und sichern – das sind die vorbehaltenen Tätigkeiten, die nach Paragraph 4 des Pflegeberufegesetzes zukünftig nur noch examinierte Pflegefachkräfte übernehmen dürfen. Wer sich nicht daran hält, muss eine Geldbuße bis 10.000 Euro zahlen. „Damit folgt der Gesetzgeber der beruflichen Realität: Faktisch haben schon jetzt Pflegefachkräfte die Verantwortung für diese pflegerischen Aufgaben“, so Weidner. „Das widerlegt immer noch bestehende Annahmen auch bei Richtern, dass es im deutschen Gesundheitswesen keinen arztfreien Raum gebe.“ Nun ist rechtlich gesichert, dass die Entscheidung der Pflegefachkraft bei diesen Aufgaben Vorrang hat. „Das ist gut für die Pflege, für Patienten und alle anderen Beteiligten, denn damit sind wir beim Kern der Interprofessionalität angelangt“, sagt Weidner. „Solange der Arzt stets das letzte Wort hat, kann von einer Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe auf Augenhöhe nicht die Rede sein.“
Neben Management, Bildung, Pflegepraxis und Personal stehen vor allem aktuelle pflegepolitische
und -rechtliche Themen auf dem Programm des Kongresses Pflege 2019, der den 24. Pflege-Recht-Tag integriert. Eröffnet wird der Kongress von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, und vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Das forschende Pharmaunternehmen Bristol-Myers Squibb ist wieder Hauptsponsor des Kongresses, zu dem rund 1.700 Teilnehmer erwartet werden.
Am Abend des 25. Januar wird im ZDF-Hauptstadtstudio im Rahmen des Kongresses der Pflegemanagement-Award 2019 verliehen.
Mehr zum Kongress Pflege unter "Weitere Informationen".
Kongressorganisation und Anmeldung: Andrea Tauchert | Springer Medizin | tel +49 30 82787-5510 | andrea.tauchert@springer.com
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Informationen zum Kongress Pflege im Januar 2019 www.gesundheitskongresse.de/berlin/2019
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