skip to context

Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, eine Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig
anerkannte Qualifikation im Sinne von § 58 Abs. 2 LHG Niveaustufe 6 (nach
Europäischen/Deutschen Qualifikationsrahmen)

© Fotolia 55369521• Eine einschlägige Berufsausbildung als Chemielaborant/in oder Chemisch-Technische/r Assistent/in; vergleichbare Berufsausbildungen können durch Einzelfallprüfung über die Auswahlkommission ggfs berücksichtigt werden
 

• Bei einem Schulabschluss mit Mittlerer Reife muss trotz anschließender Ausbildung und Berufstätigkeit zunächst ein Gespräch mit Dozent*innen an der Hochschule Reutlingen stattfinden. Diese können zu gegebener Zeit auch online durchgeführt werden. Im Anschluss können Sie an einer Prüfung für beruflich Qualifizierte an der Hochschule Konstanz teilnehmen. Die Hochschule Konstanz hat bestätigt, dass diese Eignungsprüfungen nur einmal im Jahr zu einem festgelegten Zeitpunkt stattfindet. Sie können sich dafür nicht selbst anmelden, die Anmeldung erfolgt über die Hochschule Reutlingen nach vorheriger Anfrage. Weitere Informationen finden Sie hier:  https://www.htwg-konstanz.de/studium/bewerbung/beruflich-qualifizierte/pruefung-fuer-beruflich-qualifizierte   Daher werden Sie leider nicht in 2021 mit  Ihrem Fernlehrgang starten können, werden die Zeit aber nun für die Prüfungsvorbereitung nutzen können. Sobald die nächsten Prüfungstermine feststehen, werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt.

• Bei einem Schul- und/oder Berufsabschluss im Ausland gilt, dass Ihre Unterlagen von der Hochschule Konstanz geprüft werden müssen. Die Zeugnisanerkennung beantragen die Bewerber selbst. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg/bewerbung/schritt-1-zeugnisanerkennung   Voraussichtlich werden Sie frühestens zum Wintersemester 2021 starten können.

Nach erster Prüfung durch den Springer-Verlag werden Ihre Bewerbungsunterlagen auch von der Hochschule Reutlingen auf Zulassungsfähigkeit geprüft. Weiterhin steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen pro Semester zur Verfügung. Das heißt, die Hochschule wird entsprechend den Unterlagen eine Rangliste erstellen, nach der die Zulassung ausgesprochen werden kann.