Projektleiter nach dem Gentechnikgesetz
Projektleiter nach dem Gentechnikgesetz
Für angehende Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit ist gemäß der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) der Besuch einer geeigneten Fortbildungsveranstaltung verpflichtend. Springer Campus bietet – in Kooperation mit der Hochschule Esslingen – den passenden Zertifikatskurs an, in dem an zwei Tagen das erforderliche Wissen fokussiert vermittelt wird. Rechtsvorschriften; Internationale Regelungen zur Anwendung der Gentechnik;Transport von biologischen Arbeitsstoffen; Sicherheitsaspekte beim Umgang mit GVOs; Arbeitsschutzregelungen; technische und organisatorische Grundlagen. Die Teilnehmer erhalten am Ende des Kurses eine durch das Regierungspräsidium Tübingen anerkannte Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die bundesweit Gültigkeit besitzt.
Weitere Infos zum Inhalt
Die Fortbildungsveranstaltung findet an zwei Tagen statt und enthält folgende thematische Schwerpunkte:
Tag 1
- Allgemeine Einführung: was verstehen wir unter „Biologische Sicherheit“, Beispiele der Risikobewertung aus verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten der modernen Gentechnik (Biosafety, Biosecurity, Bioterrorism, Gene Therapy, etc.)
- Transport von Biologischen Arbeitsstoffen
- Bau und Ausrüstung gentechnischer Anlagen gem. Anhang III – V GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen 1 – 4, TRBA 100, Wartung
- Einführung in Rechtsvorschriften
- Internationale Regelungen zur Anwendung der Gentechnik unter besonderer Berücksichtigung der EU-Richtlinien
- Das Gentechnikrecht
Teil 2
- Einführung in Rechtsvorschriften
- Internationale Regelungen zur Anwendung der Gentechnik unter besonderer Berücksichtigung der EU-Richtlinien
- Das Gentechnikrecht
- Arbeitsschutzregelungen und Brandschutz, allgemeine Sicherheitsunterweisungen
Tag 2
Teil 1
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
Risikobewertung und Sicherheitseinstufung
Teil 2
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik Risikobewertung und Sicherheitseinstufung
- Abwasser, Abfall, Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Biologische Sicherheit am Beispiel Freisetzungen und Inverkehrbringen
- Anwendung am Menschen
- Organisatorische Maßnahmen
- Sichere Arbeitsweise, bewusstes Handeln (Grundsätze der guten mikrobiologischen Technik)
Bei den Kursteilnehmern werden eingehende Kenntnisse der allgemeinen Mikrobiologie, in klassischer und molekularer Genetik sowie praktische Erfahrung im Umgang mit Mikroorganismen vorausgesetzt. Bei Teilnehmern aus dem wissenschaftlichen Bereich ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom, 1. Staatsexamen) erforderlich.
Beratung | Kontakt | Infomaterial
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen per E-Mail oder Telefon, sei es zu inhaltlichen Fragen, Teilnehmervoraussetzungen, Firmenkonditionen, inhouse-Veranstaltungen o. a. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Dr. Benjamin Steeb
Studiengangs- & Kursplanung
Tel.: +49 (0)6221 / 487 – 8054
E-mail: benjamin.steeb@springer.com.
Anmeldung | Weitere Informationen zum Kurs
Wann erhalte ich das Zertifikat des biologischen Sicherheitsbeauftragten?
Das Zertifikat des biologischen Sicherheitsbeauftragten nach §§ 15 bis 17 GenTSV erhält man, sobald man an der zuständigen Behörde folgendes nachweisen kann:
- Akademisches Hochschulstudium (mindestens Master),
- ein Sachkunde-Nachweis nach §15 GenTSV. Unsere Weiterbildung dient als Sachkundenachweis, die Teilnahmebescheinigung wird bundesweit anerkannt und verfällt nicht,
- drei Jahre einschlägige Berufserfahrung*.
Privatpersonen:
Der Kurs kann aber auch direkt von Privatpersonen bei Springer Campus gebucht werden: