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Studiengebühren

Kosten

Der Studiengang beinhaltet 36 Module, wobei die Bachelorarbeit einen Umfang von drei Modulen hat. Sie zahlen im Zeitraum der Regelstudienzeit, also in den ersten 36 Studienmonaten, eine monatliche Rate von 332,- Euro.

  • Ab dem 37. Studienmonat wird das Studium um 18 Studienmonate kostenlos verlängert.
  • Ab dem 55. bis zum 72. Studienmonat wird eine monatliche Rate von 90,- Euro fällig.
  • Danach ist eine Verlängerung des Studiums mit einer Monatsrate von 90,- Euro auf Antrag möglich.

Zahlungsmodalitäten

Mit der Einschreibung erteilen Sie der Springer Campus GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat, damit die dem Studienmonat zugehörige Rate eingezogen werden kann. Einzugsdatum ist jeweils der 10. Tag des Monats. Haben Sie Ihr Studium beendet oder kündigen Sie den Studienvertrag, dann endet automatisch auch das Lastschriftmandat.

Leistungen

  • Monatliche Freischaltung eines Moduls nach Wahl pro kostenpflichtigem Monat in den ersten 36 Studienmonaten.
  • Persönliche Betreuung durch den jeweiligen Kurstutor einschl. Korrektur der hochgeladenen Aufgaben.
  • Teilnahme an den Präsenzklausuren (wenn die jeweiligen Prüfungsvoraussetzungen erfüllt sind) und Korrektur sowie Benotung der Klausuren durch die verantwortlichen Dozenten.
  • Wiederholung der Präsenzprüfungen (nach StgPO)
  • Je ein oder zwei Bücher oder Skripte zu jedem Modul. Diese Unterlagen erhalten Sie automatisch per Post zugesandt, wenn Sie das Modul gebucht haben. Zusätzliche Unterlagen werden nicht benötigt!
  • Individuelle Studienberatung jederzeit durch das Springer Campus-Studienbüro

Förderungsmöglichkeiten

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über Förderungsmöglichkeiten des Online-studiums Wirtschaftsinformatik.

Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten des Fernstudiums, teilweise zu 100%, teilweise weniger. Die Nachfrage in Ihrer Weiterbildungs- oder Personalabteilung kann sich lohnen. Wenn Sie dafür Informationen benötigen, helfen wir Ihnen gern weiter.

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben. Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 6.000 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 2.000 EUR - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium muss vor der Anmeldung zu einem Lehrgang oder der Einschreibung zu einem berufsbegleitenden Studium erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bildungsscheck NRW

Seit 2006 gibt es in NRW das Förderprogramm "Bildungsscheck". Mit dem Programm fördert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben. Weitere Infos unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck

Studienfinanzierung mit dem Festo Bildungsfonds

Als Fernstudent bei Springer Campus können Sie sich um einen Kredit des Festo Bildungsfonds bewerben. Es werden Studienkredite bis zu 40.000€ vergeben, die in monatlichen Raten bis zu 800€ ausgeschüttet werden. Weiterhin ist ein Stipendium mit inbegriffen, welches Praxiskontakte zu innovativen Unternehmen und anderen Studierenden ermöglicht und durch das Sie an qualifizierten Seminare teilnehmen können, die Schlüsselqualifikationen für das spätere Berufsleben vermitteln. Alle Konditionen finden Sie unter  www.festo-bildungsfonds.de

Kosten von der Steuer absetzen

Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Gerne stellen wir Ihnen für Anfragen an das Finanzamt eine Musterbescheinigung aus.

Weitere Informationen finden Sie hier.