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Zulassung zum Studium

Die Zulassung für ein Studium an der FH Dortmund kann nach dem Hochschulzukunftsgesetz NRW auf verschiedenen Wegen erreicht werden. Auch ein Studium ohne Fachhochschulreife ist möglich.
Sind Sie unsicher, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen? Senden Sie uns stichpunktartig Ihre Abschlüsse und relevanten Berufszeiten und wir prüfen für Sie gerne vorab, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Zulassung mit (Fach-)Hochschulreife

Nachweis der (Fach-)Hochschulreife durch

  • das Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule
  • das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife - "Abitur"
  • das Zeugnis einer 3-jährigen Höheren Berufsfachschule mit Berufsabschluss

Daneben gibt es Schulabschlüsse, die nur zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife führen. Für das Studium benötigen Sie aber die volle Fachhochschulreife, d.h. Sie müssen noch den praktischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.

Je nach Abschlusszeugnis können Sie diesen Teil erlangen durch

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • ein einjähriges gelenktes oder
  • ein halbjähriges einschlägiges Praktikum oder
  • berufliche Tätigkeiten

Zeugnisse
Dementsprechend berechtigen nur in Verbindung mit dem Nachweis des praktischen Teils der Fachhochschulreife zum Studium z. B. folgende Zeugnisse:

  • das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit einem halbjährigen einschlägigen Praktikum oder einer zweijähriger Berufsausbildung oder einer zweijährigen beruflichen Tätigkeit (praktischer Teil der Fachhochschulreife)
  • Abschluss Jahrgangsstufe 12 einer gymnasialen Oberstufe (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem einjährigen gelenkten Praktikum (praktischer Teil der Fachhochschulreife)
  • Abschluss Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe in NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Niedersachsen (schulischer Teil der Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung (praktischer Teil der Fachhochschulreife).
Studieren ohne (Fach-)Hochschulreife

Zugang auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung

  • Meisterbrief im Handwerk oder
  • Fortbildungsabschluss nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung mit mind. 400 Unterrichtsstunden oder vergleichbare Qualifikation nach § 142 Seemannsgesetz oder
  • Abschluss einer Fachschule oder
  • vergleichbare landesrechtlich geregelte Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen, im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufen  oder
  • sonstige vergleichbare landesrechtlich geregelte Fortbildung.

Zugang als fachtreuer Bewerber
(fachliche Entsprechung zwischen Berufsausbildung, Berufsausübung und Studiengang nach § 3 BBHZG-VO)

  • mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in der IT und
  • eine danach erfolgende mindestens 3-jährige Tätigkeit im Sinne des erlernten Berufes oder im fachlich entsprechenden Beruf.

Zugang als Sonstige beruflich Qualifizierte
(erfolgreiches Probestudium oder nach bestandener Zugangsprüfung nach § 4 BBHZG-VO)

  • mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und
  • eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit auch in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf, (bzw. Erziehungs- oder Pflegetätigkeit).

Nach erfolgreichem Absolvieren eines Probestudiums oder einer Zulassungsprüfung wird die Zulassung gewährt.